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Leistungen
 unseres Lohnsteuerhilfevereins:

    > Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung,
    > Berechnung der Steuerrückerstattung,
    > Prüfung des Steuerbescheides,
    > Einlegen ggf. notwendiger Einsprüche
     

Ihre Unterlagen zur Einkommensteuererklärung können Sie persönlich in meinem Büro einreichen oder – zur Vermeidung langer Wege – per Post oder Mail (z. B. als PDF-Anhang) an meine o. a. Adresse / Mailadresse senden.

www.burgenland-thueringen.de/

Weitere Leistungen:

    > allgemeine lohnsteuerliche Betreuung und Beratung,
    > Kindergeldangelegenheiten

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Für unsere Dienstleistungen berechnen wir eine einmalige Aufnahmegebühr und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 EUR. Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem persönlichen Bruttoeinkommen und ist sozial gestaffelt.

Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihre Einkommensteuererklärung?

1. Allgemeine Angaben

> Namen, aktuelle Anschrift, Geburtsdaten, Familienstand,
> Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres

2. Kinder

    > Namen, aktuelle Anschrift, Geburtsdaten, Angaben zum getrennt lebenden Elternteil,
    > Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt,
    > Kinderbetreuungskosten (Krippe, Kindergarten, Hort, Tagesmutti),
    > Behinderung,
    > Alleinerziehende: Angaben zu weiterer volljähriger Person in gemeinsamer Wohnung,
    > Kinder über 18: Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, freiwillige Dienste, Angaben zur auswärtigen Unterbringung,
    > Schulgeldzahlungen an anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschulen

3. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

    > elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en) vom 01.01. – 31.12.,
    > Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Mutterschaftsgeld,
    > Nachweise über Zeiträume ohne Beschäftigung (ALG 1, ALG 2,
    Ausland, Studium),
    > Werbungskosten: Fahrten Wohnung – Arbeit (Entfernung, Arbeitstage), Unfallkosten, Arbeitsmittel, Berufskleidung, Beitrag Gewerkschaft / Berufsverband, Aufwand für Arbeitskleidung, PC, Büromaterial, Bewerbungskosten, Umzugskosten, Arbeitszimmer (Fläche, anteilige Hauskosten, anteilige Abschreibung), Fachliteratur, Telefonkosten, Fortbildungskosten, Auswärtstätigkeit (Tage, Abwesenheitsdauer, Ort), Doppelte Haushaltsführung,
    > Bestätigung des Arbeitgebers über erhaltene Erstattungen

4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

    > Jahressteuerbescheinigungen von Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Depots,
    > Zinseinnahmen, Dividenden, ausländische Kapitalerträge,
    > Vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL),
    > Werbungskosten: Depotgebühren, Beratungskosten, Kontoführungsgebühr, Zinsen

5. Vermietung und Verpachtung

    > Baujahr des Hauses, Fläche in m² gesamt / eigengenutzt / vermietet,
    > Mieteinnahmen, (geänderte) Mietverträge, Ferienvermietung, Anteile an Grundstücksgemeinschaften / Erbgemeinschaften usw.,
    > Werbungskosten: Abschreibung, Finanzierungskosten (Darlehensverträge) Erhaltungsaufwendungen (gegliedert nach direkt oder anteilig der Vermietung zuzuordnenden Aufwendungen), Strom, Gas, Wasser, Müll, Heizung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Verwaltungskosten,
    > Zuschüsse und Erstattungen

6. Renten

    > Rentenbescheide, Rentenmitteilung für das Finanzamt, Pensions- und Zusatzversorgungskassen, VBL-Rente,

7. Private Veräußerungsgeschäfte

    > Veräußerung von Grundbesitz, Wertpapieren, Aktien usw.,
    > Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt

8. Aufwendungen für Beschäftigte / Dienstleistungen im Privathaushalt

    > Hausangestellte, Kindermädchen: Verträge, SV-Bescheinigung der Knappschaft/Minijobzentrale,
    > selbständige Dienstleister: Rechnung Kinderbetreuung, Putzfrau, Gartenpflege,
    > Handwerker: Reparatur- und Wartungsarbeiten (keine Barzahlung, kein Material),
    > Für Mieter: anteilige Handwerkerkosten am Gesamtobjekt,
    > Für Mieter: Jahresrechnung des Hausverwalters / Vermieters

9. Sonderausgaben

    > Versicherungen (Renten, Leben, Unfall, Kranken, Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht),
    > Spenden,
    > Steuerberatungskosten, Beitrag Lohnsteuerhilfeverein,
    > Mitgliedsbeiträge an politische Parteien,
    > Kosten der eigenen Ausbildung / Promotion,
    > Nachweis Einzahlungen Riesterrente, Sozialversicherungsnummer

10. Außergewöhnliche Belastungen

    > Krankheits-, Arzt-, Medikamentenkosten, Brillen, Zahnersatz,
    > Behinderung (Ausweis),
    > Prozesskosten, Scheidungskosten,
    > Todesfall-, Beerdigungskosten,
    > Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen, Angaben zu Personen, die bei Ihnen leben und denen deshalb öffentliche Mittel (z. B. ALG 2) gekürzt oder versagt werden.

Beratungsbefugnis

Laut § 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dürfen beraten werden:

    > Mandanten mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (z. B. Angestellte, Beamte),
    > Mandanten mit sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des EStG, z. B. Renten), Einkünften aus Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a des EStG oder Einkünften aus Leistungen § 22 Nr. 5 EStG.
    > Mandanten, die Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, wenn diese insgesamt die Höhe von EUR 13.000, im Falle der Zusammenveranlagung von EUR 26.000 nicht übersteigen (z.B. Vermietung und Verpachtung)
    > Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder bestimmten umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen dürfen nicht beraten werden.

Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne § 35a Abs. 1 EStG zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Mitglieder, die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden.